Ablauf der psycho­therapeutischen Behandlung

  • Vereinbaren Sie gern kurzfristig ein vertrauliches Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein kann.
  • Die Kosten für eine Psychotherapie werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Weitere Sitzungen dienen einer ausführlichen Diagnostik, um Ihre individuelle Problematik, Ihre Ressourcen und Ihre persönlichen Ziele genau zu erfassen. Im nächsten Schritt erarbeiten wir einen individuell auf Sie zugeschnittenen Therapieplan, welcher aus einer großen Bandbreite wissenschaftlich fundierter psychotherapeutischer Methoden besteht.
  • Danach beginnt die eigentliche Therapiephase, die je nach Problematik in der Regel zwischen 24 und 80 Stunden dauert. Die genaue Dauer kann nach der Diagnostikphase abgeschätzt werden.

Wie eine psychotherapeutische Behandlung der einzelnen Störungsbilder verlaufen kann, erfahren Sie im Bereich „Wie kann Psychotherapie helfen?“

Privatversicherte und Beihilfe

Je nach Vertrag werden Ihnen die Therapiekosten entweder zu 100% oder anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe erstattet. Einige Kassen bieten ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent an, welches ohne Formalitäten bewilligt wird. Ich bin gern dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse in Erfahrung zu bringen.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine tiefenpsychologische Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 134,74€ (GOP Faktor 3,35) für eine verhaltenstherapeutische Einzeltherapie à 50 Minuten 135,53€ (GOP Faktor 3,1). Diese Honorarhöhe entspricht in etwa dem Honorar für eine Einzelbehandlung nach EBM. Weitere Leistungen wie Diagnostik, Anamneseerhebung, Berichterstellung, konsiliarische Erörterung mit dem mitbehandelnden Arzt, Schreibgebühr und Bescheinigungen können eventuell dazukommen.

Für 100 Minuten Gruppentherapie werden 61,20€ (GOP Faktor 3,5) berechnet.

Je nach Vertrag werden Ihnen die Therapiekosten entweder zu 100% oder anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe erstattet. Einige Kassen bieten ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent an, welches ohne Formalitäten bewilligt wird. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob die Kosten anteilig oder vollständig übernommen werden.

Für Selbstzahlende

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Patient die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen möchte oder muss.

  • Die Therapie kann ohne Formalitäten und damit zeitnah beginnen
  • Sie genießen absolute Vertraulichkeit

    • keine persönlichen Daten und Diagnosen für Kostenträger
    • keine Gutachter zur Genehmigung der Therapie
    • keine ärztlichen Abrechnungsstellen
    • auf Wunsch Barzahlung möglich

  • Keine späteren Nachteile z.B.

    • bei der Berufswahl
    • dem Wechsel in eine private Krankenversicherung

Zuletzt aktualisiert am 18.03.2024

  • Die Therapie kann ohne Formalitäten und damit zeitnah beginnen
  • Sie genießen absolute Vertraulichkeit

    • keine persönlichen Daten und Diagnosen für Kostenträger
    • keine Gutachter zur Genehmigung der Therapie
    • kein ärztlichen Abrechnungsstellen
    • auf Wunsch Barzahlung möglich

  • Keine späteren Nachteile z. B.

    • bei der Berufswahl
    • dem Wechsel in eine private Krankenversicherung

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Oft ist der erste Schritt mit Ängsten und vielen Fragen verbunden. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Vertrauen schenken und einen Termin vereinbaren. Ich berate Sie gern zu allen organisatorischen Fragen. Am besten erreichen Sie mich per E-Mail.

Tel.: 0351 47 580 240 | E-Mail: